Norm
ABGB §1431Rechtssatz
Eine teilweise Rückforderung der vom Angestellten bereits verbrauchten Urlaubsbeihilfe ist unzulässig, auch wenn ein Kollektivvertrag bestimmt, dass der während des Kalenderjahres austretende Angestellte nur Anspruch auf den aliquoten Teil der Urlaubsbeihilfe hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Urlaubsgeld, Urlaubsentgelt, Rückzahlung, Bereicherung, anteilig, Zahlung, Ende, Beendigung, Auflösung, Dienstverhältnis, Austritt, Kündigung, Urlaubsgesetz, Rückerstattung, Beihilfe, gutgläubiger Verbrauch, Kondiktion, LeistungskondiktionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0028125Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.03.2014