RS OGH 2014/1/29 4Ob46/63, 9ObA84/13p

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Veröffentlicht am 25.06.1963
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Rechtssatz

Eine teilweise Rückforderung der vom Angestellten bereits verbrauchten Urlaubsbeihilfe ist unzulässig, auch wenn ein Kollektivvertrag bestimmt, dass der während des Kalenderjahres austretende Angestellte nur Anspruch auf den aliquoten Teil der Urlaubsbeihilfe hat.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Urlaubsgeld, Urlaubsentgelt, Rückzahlung, Bereicherung, anteilig, Zahlung, Ende, Beendigung, Auflösung, Dienstverhältnis, Austritt, Kündigung, Urlaubsgesetz, Rückerstattung, Beihilfe, gutgläubiger Verbrauch, Kondiktion, Leistungskondiktion

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0028125

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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