Norm
ABGB §863 F1Rechtssatz
Bezahlt die Ehegattin des Mieters auf Grund von auf den Namen des Mieters lautenden Zinsvorschreibungen den Zins ohne Hinweis auf ein Vertretungsverhältnis im eigenen Namen, so ist in der Annahme dieser Zahlung noch keine Zustimmung des Vermieters zu ihrem Eintritt in das Mietverhältnis zu erblicken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0016015Dokumentnummer
JJR_19630626_OGH0002_0070OB00180_6300000_001