RS OGH 1963/6/26 7Ob180/63

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1963
beobachten
merken

Norm

ABGB §863 F1

Rechtssatz

Bezahlt die Ehegattin des Mieters auf Grund von auf den Namen des Mieters lautenden Zinsvorschreibungen den Zins ohne Hinweis auf ein Vertretungsverhältnis im eigenen Namen, so ist in der Annahme dieser Zahlung noch keine Zustimmung des Vermieters zu ihrem Eintritt in das Mietverhältnis zu erblicken.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 180/63
    Entscheidungstext OGH 26.06.1963 7 Ob 180/63
    Veröff: MietSlg 15038

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0016015

Dokumentnummer

JJR_19630626_OGH0002_0070OB00180_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten