RS OGH 1963/6/26 4StR136/63

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Veröffentlicht am 26.06.1963
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Norm

StVO §1 Abs1

Rechtssatz

Unter § 1 StVO fällt nur ein auf den öffentlichen Verkehr bezogenen Verhalten. Auf den öffentlichen Verkehr bezogen ist das Fahrverhalten eines Fahrzeugführers jedenfalls dann, wenn sich das Fahrzeug mindestens teilweise auf öffentlichem Verkehrsgrund befindet. Veröff: Deutsches Autorecht 1963,309

Schlagworte

*D*, Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1963:RS0103532

Dokumentnummer

JJR_19630626_AUSL000_004STR00136_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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