Norm
ABGB §1495Rechtssatz
Die Hemmung der Verjährung, insbesondere auch von Unterhaltsforderungen, zwischen Kind und einem Elternteil wird durch die Scheidung der Ehe der Eltern und Überlassung des Kindes gemäß § 142 ABGB in Pflege und Erziehung des anderen Elternteiles nicht berührt.Die Hemmung der Verjährung, insbesondere auch von Unterhaltsforderungen, zwischen Kind und einem Elternteil wird durch die Scheidung der Ehe der Eltern und Überlassung des Kindes gemäß Paragraph 142, ABGB in Pflege und Erziehung des anderen Elternteiles nicht berührt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0034673Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.10.2013