Norm
ABGB §863 FIRechtssatz
Wenn der Vermieter die Verwendung von Räumen der Wohnung zu Geschäftszwecken gesehen und jahrelang geduldet hat, so kann sein Verhalten unter Bedachtnahme auf Treu und Glauben im Geschäftsverkehr nur als stillschweigende Zustimmung zur Mitverwendung dieser Räume zu Geschäftszwecken beurteilt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0015939Dokumentnummer
JJR_19630724_OGH0002_0010OB00125_6300000_001