RS OGH 1963/9/3 3Ob108/63

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Veröffentlicht am 03.09.1963
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Norm

EO §7 Db
EO §8

Rechtssatz

Daß die angebotene Ersatzwohnung nicht angemessen sei, wie es der Exekutionstitel als Voraussetzung der Zug um Zug zu erfolgenden Räumung anordnet, kann die Verpflichtete nur in einem Rechtsstreit geltend machen. Eine derartige Behauptung berechtigt sie nicht zu einem Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung (vgl MietSlg 4280).

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 108/63
    Entscheidungstext OGH 03.09.1963 3 Ob 108/63

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0001523

Dokumentnummer

JJR_19630903_OGH0002_0030OB00108_6300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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