RS OGH 1963/9/5 5Ob230/63

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Veröffentlicht am 05.09.1963
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Norm

ABGB §297a

Rechtssatz

Beim Unterbleiben der im § 297 a ABGB vorgesehenen Anmerkung tritt im Rechtsverhältnis zwischen dem Liegenschaftseigentümer und dem Eigentümer der Maschine, der unter Eigentumsvorbehalt veräußerte, keine Änderung ein. Die Maschine bleibt trotz Unterlassung der Anmerkung Eigentum des Verkäufers.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 230/63
    Entscheidungstext OGH 05.09.1963 5 Ob 230/63

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0009980

Dokumentnummer

JJR_19630905_OGH0002_0050OB00230_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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