Norm
ABGB §297aRechtssatz
Beim Unterbleiben der im § 297 a ABGB vorgesehenen Anmerkung tritt im Rechtsverhältnis zwischen dem Liegenschaftseigentümer und dem Eigentümer der Maschine, der unter Eigentumsvorbehalt veräußerte, keine Änderung ein. Die Maschine bleibt trotz Unterlassung der Anmerkung Eigentum des Verkäufers.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0009980Dokumentnummer
JJR_19630905_OGH0002_0050OB00230_6300000_001