Norm
KO §21Rechtssatz
Der Rücktritt kann auch konkludent erfolgen. Ein Anspruch der Masse auf Ersatz von Aufwendungen gebührt nur, wenn diese nach den individuellen Verhältnissen des Vertragspartners diesem zum Vorteil gereichen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0064514Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.01.2023