RS OGH 2022/11/24 6Ob140/63, 12Os178/70, 7Ob21/99k, 17Ob14/22s

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Veröffentlicht am 11.09.1963
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Norm

KO §21

Rechtssatz

Der Rücktritt kann auch konkludent erfolgen. Ein Anspruch der Masse auf Ersatz von Aufwendungen gebührt nur, wenn diese nach den individuellen Verhältnissen des Vertragspartners diesem zum Vorteil gereichen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0064514

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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