Norm
EO §251 Z5Rechtssatz
Kaufleute können unter gewissen Voraussetzungen zu den Personen gehören, die einen geistigen Beruf im Sinne des § 251 Z 5 EO ausüben; hiebei muß das Hauptgewicht in der alleinigen persönlichen Tätigkeit des Verpflichteten liegen. Notwendigkeit eines PKW für diese Berufsausübung.Kaufleute können unter gewissen Voraussetzungen zu den Personen gehören, die einen geistigen Beruf im Sinne des Paragraph 251, Ziffer 5, EO ausüben; hiebei muß das Hauptgewicht in der alleinigen persönlichen Tätigkeit des Verpflichteten liegen. Notwendigkeit eines PKW für diese Berufsausübung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0003510Dokumentnummer
JJR_19630911_OGH0002_0030OB00112_6300000_001