Norm
StVO 1960 §16 Abs1 litaRechtssatz
Hat ein Kraftfahrer seine Überholabsicht nicht angezeigt und bremst dennoch der Lenker des Fahrzeuges, das überholt werden soll, bei Beginn des Überholvorganges plötzlich sein Fahrzeug ab, so muß der Überholende dieses Abbremsen in bedenklichem Sinne als Zeichen einer möglicherweise drohende Gefahr auslegen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0074080Dokumentnummer
JJR_19630917_OGH0002_0110OS00110_6300000_002