RS OGH 2014/10/21 8Ob231/63; 7Ob512/76; 7Ob587/76; 9Ob2020/96s; 7Ob269/00k; 4Ob167/14h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.1963
beobachten
merken

Rechtssatz

Wenn jemand über ein Grundstück in der Meinung fährt, es sei sein eigenes, kann er nicht die Absicht haben, ein Fahrrecht über fremdes Gut auszuüben, daher keine Ersitzung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0011516

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten