RS OGH 1963/9/25 7Ob247/63

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Veröffentlicht am 25.09.1963
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Norm

AKB §8 Abs1
VersVG §12 Abs3

Rechtssatz

§ 12 Abs 3 VersVG verlangt nicht die Einbringung einer Klage; es genügt vielmehr jede andere Art der Geltendmachung des Anspruches.Paragraph 12, Absatz 3, VersVG verlangt nicht die Einbringung einer Klage; es genügt vielmehr jede andere Art der Geltendmachung des Anspruches.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 247/63
    Entscheidungstext OGH 25.09.1963 7 Ob 247/63
    Veröff: VersR 1965,395 (mit Anmerkung von Wahle)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0080499

Im RIS seit

25.09.1963

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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