RS OGH 1963/10/10 5Ob271/63

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Veröffentlicht am 10.10.1963
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Norm

ABGB §263
ABGB §282 A

Rechtssatz

Die Pflicht des Kurators, am Ende seiner Tätigkeit das Vermögen des Kuranden dem neu bestellten Kurator gegen Empfangschein zu übergeben, besteht unabhängig davon, ob die Bestellung rechtskräftig wurde. Es genügt, daß der Kurator gerichtlich bestellt wurde und die Pflichtangelobung geleistet hat.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 271/63
    Entscheidungstext OGH 10.10.1963 5 Ob 271/63
    Veröff: NZ 1965,91

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0048930

Dokumentnummer

JJR_19631010_OGH0002_0050OB00271_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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