RS OGH 1963/10/15 8Ob255/63

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Veröffentlicht am 15.10.1963
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Norm

ABGB §1079

Rechtssatz

Der Vorkaufspflichtige kann die von ihm veräußerte mit dem Vorkaufsberechtigten anbieten, wenn der Erwerber der Liegenschaft bereits als Eigentümer im Grundbuche einverleibt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0024766

Dokumentnummer

JJR_19631015_OGH0002_0080OB00255_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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