Norm
ABGB §1079Rechtssatz
Der Vorkaufspflichtige kann die von ihm veräußerte mit dem Vorkaufsberechtigten anbieten, wenn der Erwerber der Liegenschaft bereits als Eigentümer im Grundbuche einverleibt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0024766Dokumentnummer
JJR_19631015_OGH0002_0080OB00255_6300000_001