Norm
ABGB §1016Rechtssatz
Wendet sich der Vermieter den ihm aus einem zwischen seinem Vertreter (Hausverwalter) und den Mietern abgeschlossenen Vertrag entstandenen Vorteil zu, indem er dem Dachboden, auf dessen Benützung die Mieter gegen bestimmte Leistungen des Vermieters verzichtet hatten, für eigene Zwecke ausbaut, dann kann er infolge er in seinem Verhalten liegenden Genehmigung der Vereinbarungen diese nicht mehr wegen Mangels der Vollmacht des Vertreters anfechten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0025400Dokumentnummer
JJR_19631015_OGH0002_0080OB00259_6300000_001