RS OGH 1963/10/21 12Os235/63

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Veröffentlicht am 21.10.1963
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Rechtssatz

Der Verstoß gegen die im § 240 a StPO aufgezählten Pflichten eines Schöffen kann, wenn die Möglichkeit einer Benachteiligung des Angeklagten besteht, zur Aufhebung des Urteils des Schöffengerichtes auf Grund einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes führen.Der Verstoß gegen die im Paragraph 240, a StPO aufgezählten Pflichten eines Schöffen kann, wenn die Möglichkeit einer Benachteiligung des Angeklagten besteht, zur Aufhebung des Urteils des Schöffengerichtes auf Grund einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes führen.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 235/63
    Entscheidungstext OGH 21.10.1963 12 Os 235/63
    Veröff: EvBl 1964/176 S 246

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0098261

Dokumentnummer

JJR_19631021_OGH0002_0120OS00235_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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