Rechtssatz
Das Gericht kann auch ohne vorherige Anhörung der Parteien einen Sachverständigen bestellen, das § 351 ZPO diesbezüglich nur eine Sollvorschrift enthält.Das Gericht kann auch ohne vorherige Anhörung der Parteien einen Sachverständigen bestellen, das Paragraph 351, ZPO diesbezüglich nur eine Sollvorschrift enthält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0040631Dokumentnummer
JJR_19631114_OGH0002_0050OB00340_6300000_003