Norm
ZPO §393 Abs1Rechtssatz
Durch ein Zwischenurteil, die eingeklagte Forderung von S .... samt ... Prozent Zinsen seit ..... besteht dem Grunde nach zu Recht, wird nur über den Grund des Anspruches, nicht aber über Beginn des Zinsenlaufes und Höhe der Verzinsung abgesprochen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0040861Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.11.2015