Norm
ABGB §884Rechtssatz
Die Zustellung einer Klage auf Darlehensrückzahlung ersetzt die vereinbarte Form der Darlehensaufkündigung durch eingeschriebenen Brief.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0017258Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.05.2023