Rechtssatz
Ein Gutmachungsangebot kann das Merkmal der Erstattung herstellen, insoferne der Erstattungsbetrag gemäß dem § 1425 ABGB bei Gericht hinterlegt wurde.Ein Gutmachungsangebot kann das Merkmal der Erstattung herstellen, insoferne der Erstattungsbetrag gemäß dem Paragraph 1425, ABGB bei Gericht hinterlegt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0033507Dokumentnummer
JJR_19631129_OGH0002_0120OS00196_6300000_001