RS OGH 1963/12/5 5Ob365/63

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Veröffentlicht am 05.12.1963
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Norm

WWG §15 Abs7

Rechtssatz

Unter den gemäß § 15 WWG für die Wiederherstellung aufgewendeten Kosten sind auch die Privatmittel zu verstehen, die bei der Zinsbildung gleich Fondsmitteln zu behandeln sind (so auch schon MietSlg 5409).Unter den gemäß Paragraph 15, WWG für die Wiederherstellung aufgewendeten Kosten sind auch die Privatmittel zu verstehen, die bei der Zinsbildung gleich Fondsmitteln zu behandeln sind (so auch schon MietSlg 5409).

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 365/63
    Entscheidungstext OGH 05.12.1963 5 Ob 365/63
    Veröff: MietSlg 15573

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0083049

Dokumentnummer

JJR_19631205_OGH0002_0050OB00365_6300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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