Norm
KO §124Rechtssatz
Eine Verweisung auf den Rechtsweg nach § 124 KO kommt nur dann in Frage, wenn Grund oder Höhe der Masseforderung oder deren Eigenschaft als Masseforderung von streitigen Tatsachen abhängig ist.Eine Verweisung auf den Rechtsweg nach Paragraph 124, KO kommt nur dann in Frage, wenn Grund oder Höhe der Masseforderung oder deren Eigenschaft als Masseforderung von streitigen Tatsachen abhängig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0065733Dokumentnummer
JJR_19631205_OGH0002_0050OB00297_6300000_002