RS OGH 1963/12/5 5Ob297/63

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Veröffentlicht am 05.12.1963
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Norm

KO §124

Rechtssatz

Eine Verweisung auf den Rechtsweg nach § 124 KO kommt nur dann in Frage, wenn Grund oder Höhe der Masseforderung oder deren Eigenschaft als Masseforderung von streitigen Tatsachen abhängig ist.Eine Verweisung auf den Rechtsweg nach Paragraph 124, KO kommt nur dann in Frage, wenn Grund oder Höhe der Masseforderung oder deren Eigenschaft als Masseforderung von streitigen Tatsachen abhängig ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0065733

Dokumentnummer

JJR_19631205_OGH0002_0050OB00297_6300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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