Norm
ABGB §169 aRechtssatz
Die der unehelichen Mutter im § 169 ABGB eingeräumte Befugnis zur Pflege und Erziehung ihres Kindes ist nicht ein ihr in ihrem Interesse zustehendes Privatrecht, sondern nur Mittel zur Erfüllung jener Pflichten, die ihr dem Kind gegenüber durch § 166 ABGB auferlegt sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0048447Dokumentnummer
JJR_19631206_OGH0002_0010OB00185_6300000_002