RS OGH 2007/2/27 7Ob329/63, 1Ob33/84, 5Ob527/91, 1Ob279/06w

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Veröffentlicht am 11.12.1963
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Rechtssatz

Durch § 807 ABGB wird die Rechtswohltat des Inventars auch dem unbedingt erbserklärten Erben unbegrenzt eingeräumt, wenn das Inventar (hier: wegen minderjähriger Erben) vor der Einantwortung errichtet wurde.Durch Paragraph 807, ABGB wird die Rechtswohltat des Inventars auch dem unbedingt erbserklärten Erben unbegrenzt eingeräumt, wenn das Inventar (hier: wegen minderjähriger Erben) vor der Einantwortung errichtet wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0111972

Dokumentnummer

JJR_19631211_OGH0002_0070OB00329_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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