RS OGH 1963/12/18 7Ob234/63 (7Ob235/63)

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Veröffentlicht am 18.12.1963
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Norm

ABGB §294 B

Rechtssatz

Zubehör: Eine Verpfändung der Nebensache hebt jedoch die Zubehörseigenschaft nicht auf ( vgl Klang**2, II Band S 22 ). Daran ändert auch nichts, daß eine gesonderte ( Mobiliar- ) Pfändung des Zubhörs unter Interverntion des Pfandgläubigers der Hauptsache vollzogen wurde.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 234/63
    Entscheidungstext OGH 18.12.1963 7 Ob 234/63

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0009880

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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