Rechtssatz
Sind zwar keine eintrittsberechtigten Erben da, hat aber ein Sohn der Erblasserin vertragliche Mitmietrechte, so kann der Verlassenschaft allein nicht gekündigt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0013159Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.09.2019