RS OGH 1964/1/10 7Ob348/63

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.01.1964
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Norm

JWG §31

Rechtssatz

Die Anordnung von Vollzugsmaßnahmen durch das Gericht ist auch in der Form unzulässig, daß vom Gericht die Landesregierung bestimmt wird, in deren Fürsorgeerziehung der Minderjährige überwiesen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0063155

Dokumentnummer

JJR_19640110_OGH0002_0070OB00348_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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