Norm
ABGB §1075Rechtssatz
Annahmeverweigerung des Anbots hindert nicht den Beginn des Fristenlaufes. Einwendungen gegen das Anbot müssen innerhalb der First erhoben werden; nach deren Ablauf ist das Verkaufsrecht erloschen, die Erhebung von Einwendungen daher ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0024931Dokumentnummer
JJR_19640115_OGH0002_0060OB00339_6300000_001