RS OGH 1964/1/15 6Ob339/63

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Veröffentlicht am 15.01.1964
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Norm

ABGB §1075

Rechtssatz

Annahmeverweigerung des Anbots hindert nicht den Beginn des Fristenlaufes. Einwendungen gegen das Anbot müssen innerhalb der First erhoben werden; nach deren Ablauf ist das Verkaufsrecht erloschen, die Erhebung von Einwendungen daher ausgeschlossen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 339/63
    Entscheidungstext OGH 15.01.1964 6 Ob 339/63

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0024931

Dokumentnummer

JJR_19640115_OGH0002_0060OB00339_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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