Norm
ABGB §1327 fRechtssatz
Eine vom Betriebsrat des Unternehmens, bei dem der Getötete beschäftigt war, geschaffene Sterbefürsorge ist ebensowenig der Witwe anzurechnen wie eine private Unfallversicherung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0031622Dokumentnummer
JJR_19640116_OGH0002_0020OB00289_6300000_001