Norm
ABGB §1098 IIdRechtssatz
Aus dem Zweck des Mietvertrages, auf dem gemieteten Lagerplatz Fahrzeuge eines Transportunternehmens einzustellen, ist zu schließen, daß dieser Vertragszweck auch das Lagern von Treibstoffen für diese Fahrzeuge in einem gewissen notwendigen Ausmaß umfaßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0024907Dokumentnummer
JJR_19640122_OGH0002_0060OB00253_6300000_001