Norm
ABGB §1041 C3Rechtssatz
Wer nach dem Tode des Genossenschafters eine Genossenschaftswohnung ohne Rechtstitel weiter benützt, muß für deren Benützung während des Räumungsprozesses ein Benützungsentgelt bezahlen, das über die Nutzungsgebühr, die die Genossenschaft von einem Genossenschafter eingehoben hätte, hinausgehen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0025163Dokumentnummer
JJR_19640128_OGH0002_0080OB00008_6400000_001