RS OGH 1964/1/28 8Ob8/64

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Veröffentlicht am 28.01.1964
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Norm

ABGB §1041 C3

Rechtssatz

Wer nach dem Tode des Genossenschafters eine Genossenschaftswohnung ohne Rechtstitel weiter benützt, muß für deren Benützung während des Räumungsprozesses ein Benützungsentgelt bezahlen, das über die Nutzungsgebühr, die die Genossenschaft von einem Genossenschafter eingehoben hätte, hinausgehen kann.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 8/64
    Entscheidungstext OGH 28.01.1964 8 Ob 8/64
    Veröff: MietSlg 16056

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0025163

Dokumentnummer

JJR_19640128_OGH0002_0080OB00008_6400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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