Norm
ABGB §974Rechtssatz
Die Wertsicherung des zu leistenden Entgeltes schließt seine Beurteilung als bloßen Anerkenntniszins aus. Wurde dem Grundeigentümer zwar das Recht des Widerrufes eingeräumt, aber für den Fall des Widerrufes dem Benützer des Grundstückes eine Räumungsfrist von sechs Monaten gewährt, liegt keine jederzeitige Widerruflichkeit vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0019245Dokumentnummer
JJR_19640129_OGH0002_0060OB00260_6300000_001