Norm
GBG §14Rechtssatz
Für eine lebenslängliche, ziffernmäßig bestimmte Rente kann - selbst ohne Bedeckungskapital - ein Pfandrecht bücherlich einverleibt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0060432Zuletzt aktualisiert am
09.12.2009