RS OGH 1964/1/30 5Ob21/64, 5Ob3/07p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1964
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Norm

GBG §14

Rechtssatz

Für eine lebenslängliche, ziffernmäßig bestimmte Rente kann - selbst ohne Bedeckungskapital - ein Pfandrecht bücherlich einverleibt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0060432

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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