RS OGH 1964/2/12 7Ob40/64

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Veröffentlicht am 12.02.1964
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Norm

ABGB §1489 IIA

Rechtssatz

Falls eine Operation gegen den Willen des Klägers durchgeführt wurde, war der Eingriff rechtswidrig, und es läuft von da an die Verjährungszeit.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 40/64
    Entscheidungstext OGH 12.02.1964 7 Ob 40/64
    Beisatz: Die Verjährung erstreckt sich nur auf mit Sicherheit voraussehbare Schäden. (T1) Veröff: JBl 1964,371

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0034508

Dokumentnummer

JJR_19640212_OGH0002_0070OB00040_6400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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