Norm
ABGB §1489 IIARechtssatz
Falls eine Operation gegen den Willen des Klägers durchgeführt wurde, war der Eingriff rechtswidrig, und es läuft von da an die Verjährungszeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0034508Dokumentnummer
JJR_19640212_OGH0002_0070OB00040_6400000_001