RS OGH 2012/6/14 4Ob136/63, 4Ob227/01p, 3Ob111/07f, 6Ob18/10f, 3Ob88/12f

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Veröffentlicht am 03.03.1964
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Rechtssatz

Kein rechtliches Interesse des präsumtiven Erben, vor der Einleitung einer Nachtragsabhandlung durch Feststellungsklage das Zurechtbestehen einer Forderung der Verlassenschaft gegenüber einem Dritten nachzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0008425

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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