Norm
ABGB §531Rechtssatz
Das Recht eines Miteigentümers aus der Gebrauchsregelung auf Benützung bestimmter Räumlichkeiten für sein Unternehmen ( Bauspenglerei ) ist zusammen mit diesem vererblich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0014977Dokumentnummer
JJR_19640311_OGH0002_0010OB00013_6400000_001