RS OGH 1964/3/25 7Ob86/64

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Veröffentlicht am 25.03.1964
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Rechtssatz

Das Begehren festzustellen, daß der Beklagte durch ein bestimmtes Verhalten den Kläger in dessen Rechten verletzt habe, entspricht nicht dem § 228 ZPO.Das Begehren festzustellen, daß der Beklagte durch ein bestimmtes Verhalten den Kläger in dessen Rechten verletzt habe, entspricht nicht dem Paragraph 228, ZPO.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 86/64
    Entscheidungstext OGH 25.03.1964 7 Ob 86/64
    Veröff: EvBl 1964/368 S 522

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0038924

Dokumentnummer

JJR_19640325_OGH0002_0070OB00086_6400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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