Norm
ABGB §830 B5Rechtssatz
Ein von allen Teilhabern bereits unterzeichneter Vertrag über den Verkauf der Liegenschaft steht dem Begehren auf Zivilteilung auch dann entgegen, wenn der Kaufvertrag noch der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung bedarf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0015639Dokumentnummer
JJR_19640402_OGH0002_0060OB00093_6400000_001