RS OGH 1964/4/22 7Ob105/64

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.04.1964
beobachten
merken

Norm

ABGB §531
ApothekenG §12
ApothekenG §15

Rechtssatz

Die Konzession ist kein Zubehör oder Bestandteil des Apothekenunternehmens und gehört nicht zum Nachlaß. Schon deshalb kann das Verlassenschaftsgericht nicht über eine Verfügungsberechtigung des Miterben hierüber entscheiden. Die Erben können nicht Miteigentümer der aus der Konzession entspringenden Rechte sein.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 105/64
    Entscheidungstext OGH 22.04.1964 7 Ob 105/64

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0024403

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten