Norm
ABGB §531Rechtssatz
Die Konzession ist kein Zubehör oder Bestandteil des Apothekenunternehmens und gehört nicht zum Nachlaß. Schon deshalb kann das Verlassenschaftsgericht nicht über eine Verfügungsberechtigung des Miterben hierüber entscheiden. Die Erben können nicht Miteigentümer der aus der Konzession entspringenden Rechte sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0024403Zuletzt aktualisiert am
30.10.2009