Rechtssatz
Zwischen den Eltern und ihren großjährigen Kindern kann auch dann ein familienrechtliches Wohnverhältnis angenommen werden, wenn die Kinder einen Beitrag zum Haushalt leisten. Nur dort, wo ein Bestandverhältnis begründet wurde, ist ein familienrechtliches Wohnverhältnis zu verneinen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0020495Dokumentnummer
JJR_19640423_OGH0002_0050OB00101_6400000_002