Norm
JGG 1961 §14Rechtssatz
Die Verurteilung eines Minderjährigen in zwei im Verhältnis des § 265 StPO stehenden Urteilen zu einer in summa ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe steht der Anwendung des § 14 JGG 1961 nicht entgegen, wenn der Minderjährige in dem späteren Urteil zu einer ein Jahr nicht übersteigenden Freiheitsstrafe verurteilt wird.Die Verurteilung eines Minderjährigen in zwei im Verhältnis des Paragraph 265, StPO stehenden Urteilen zu einer in summa ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe steht der Anwendung des Paragraph 14, JGG 1961 nicht entgegen, wenn der Minderjährige in dem späteren Urteil zu einer ein Jahr nicht übersteigenden Freiheitsstrafe verurteilt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0088477Dokumentnummer
JJR_19640424_OGH0002_0100OS00020_6400000_001