Norm
ABGB §1351Rechtssatz
Der Bürge für den Unternehmenskaufpreis kann Zahlung nicht mit der Begründung ablehnen, daß der Vermieter des Geschäftslokales gegen Mieter desselben und Veräußerer des Unternehmens in Zukunft Rechte aus einem vertraglichen Untervermietungsverbot ableiten könnte, wenn er den Bürgschaftsvertrag nicht wegen Irrtums anficht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0032152Dokumentnummer
JJR_19640428_OGH0002_0080OB00120_6400000_001