RS OGH 1964/5/20 8Ob89/64, 5Ob213/65

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Veröffentlicht am 20.05.1964
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Norm

ABGB §142 Abs1 G

Rechtssatz

Die Bewilligung des Antrages der ehelichen Mutter auf Genehmigung der Ausreise in die USA kommt im Falle der Bereitschaft des Vaters und dessen Möglichkeit das Kind selbst in Pflege und Erziehung zu nehmen und gut für dieses zu sorgen, nur dann in Frage, wenn die Bindungen des Kindes an seine Mutter so stark und die Verhältnisse im neuen Haushalt der Mutter, insbesondere die Einstellung ihres zweiten Gatten zu dem Kinde, derart günstig sind, daß es zum überwiegenden und eindeutigen Wohl des Kindes ist, in diesem Haushalt gepflegt und erzogen zu werden.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 89/64
    Entscheidungstext OGH 20.05.1964 8 Ob 89/64
    Veröff: EvBl 1964/465 S 656
  • 5 Ob 213/65
    Entscheidungstext OGH 24.08.1965 5 Ob 213/65

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0047811

Dokumentnummer

JJR_19640520_OGH0002_0080OB00089_6400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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