RS OGH 2025/6/3 7Ob154/64; 1Ob291/70; 3Ob252/75; 6Ob606/77; 1Ob846/82; 6Ob885/82; 1Ob561/84; 2Ob562/

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Veröffentlicht am 27.05.1964
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Rechtssatz

Hinterläßt der Erblasser einer oder mehreren bestimmten Personen alle wesentlichen Stücke seines Vermögens, so liegt im Zweifel eine Erbeinsetzung und kein Vermächtnis vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0012245

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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