Norm
ABGB §1053Rechtssatz
§ 1 LiegTeilG schließt nicht aus, daß schon vor der Herstellung eines Teilungsplanes wirksame Verträge über Eigentumsübertragungen an Teilen von Parzellen geschlossen werden.Paragraph eins, LiegTeilG schließt nicht aus, daß schon vor der Herstellung eines Teilungsplanes wirksame Verträge über Eigentumsübertragungen an Teilen von Parzellen geschlossen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0019927Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.09.2025