Norm
ABGB §1155Rechtssatz
Ein Dienstnehmer hat Anspruch auf Vergütung von Übersiedlungskosten, wenn er durch die Übersiedlung ein gemäß § 1155 Abs 1 ABGB anzurechnendes Entgelt beziehen kann.Ein Dienstnehmer hat Anspruch auf Vergütung von Übersiedlungskosten, wenn er durch die Übersiedlung ein gemäß Paragraph 1155, Absatz eins, ABGB anzurechnendes Entgelt beziehen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0025819Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.05.2016