Norm
GmbHG §18 Abs3Rechtssatz
Bei einer GmbH bestehen keine Bedenken, neben einzelvertretungsbefugten Geschäftsführern auch solche, die nur gemeinsam mit einem Prokuristen zeichnen können, zuzulassen. Für eine Analogie zu § 125 HGB besteht hier kein Raum.Bei einer GmbH bestehen keine Bedenken, neben einzelvertretungsbefugten Geschäftsführern auch solche, die nur gemeinsam mit einem Prokuristen zeichnen können, zuzulassen. Für eine Analogie zu Paragraph 125, HGB besteht hier kein Raum.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0059933Dokumentnummer
JJR_19640616_OGH0002_0010OB00073_6400000_001