Norm
ABGB §1063 A1Rechtssatz
Die unbeanstandete Annahme der mit dem Eigentumsvorbehalt versehen und spätestens mit der Ware übersendeten Faktura ersetzt die - im konkreten Falle verkehrsübliche - Vereinbarung des Eigentumsvorbehaltes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0025518Dokumentnummer
JJR_19640624_OGH0002_0120OS00088_6400000_001