Norm
ABGB §943Rechtssatz
Wurde das Eigentumsrecht des Beschenkten auf Grund eines nicht in Form eines Notariatsaktes errichteten Vertrages im Grundbuch einverleibt, so kann die Gültigkeit der Übertragung nicht wegen Fehlens körperlicher Übergabe bekämpft werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0018930Dokumentnummer
JJR_19640624_OGH0002_0070OB00179_6400000_002