Norm
AHG §1 Cd11Rechtssatz
Keine Ersatzpflicht eines zeitverpflichteten Soldaten des Bundesheeres für die von ihm als Lenker eines heereseigenen Wagens an diesem während einer der Auszahlung der Bezüge an einen pragmatisierten Heeresbeamten dienenden Fahrt verschuldeten Schäden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0050124Dokumentnummer
JJR_19640625_OGH0002_0020OB00163_6400000_001